Wie viele Tage darf man in der Ausbildung krank sein? Erfahre die Antworten auf deine Fragen!

Anzahl Krankmeldungstage in der Ausbildung

Hey, es ist wichtig, dass du in deiner Ausbildung gesund bleibst. Aber manchmal kann es vorkommen, dass du krank wirst. Wenn du dich fragst, wie viele Tage du in deiner Ausbildung krank sein darfst, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst. Also, lass uns anfangen!

Du darfst in deiner Ausbildung so viele Tage krank sein, wie dein Arzt dir verordnet. Meistens sind das 7 Tage. Wenn du aber länger krank bist, kannst du bei deinem Arbeitgeber eine Verlängerung der Krankschreibung beantragen.

Kündigungsrisiko bei Krankheit: Wann Dein Arbeitgeber handeln kann

Du fragst Dich, wie oft Du krank sein darfst, ohne dass Dein Arbeitsplatz gefährdet ist? Grundsätzlich gilt: Dein Arbeitgeber muss Dir 30 Fehltage im Jahr zusichern, bevor er mit einer Kündigung reagieren kann. Wenn Du jedoch mehr als 30 Tage pro Jahr krank bist (also mehr als 6 Wochen), kann er Dir eine Kündigung aussprechen. In solchen Fällen solltest Du Dir unbedingt juristische Hilfe suchen, um Deine Rechte durchzusetzen.

Krankheitsbedingte Fehltage in Deutschland steigt deutlich

Laut einer jüngsten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage in Deutschland im Vergleich zu 2011 deutlich angestiegen. Im Jahr 2021 meldeten sich Beschäftigte im Durchschnitt 11,2 Tage krank, 2011 waren es hingegen lediglich 9,4 Tage. Dies bedeutet einen Anstieg um 18,6 Prozent. Ein Grund für diese Entwicklung könnten die zunehmenden Belastungen durch die Digitalisierung am Arbeitsplatz sein. Zusätzlich haben laut verschiedenen Studien auch psychische Erkrankungen immer häufiger zu Ausfallzeiten geführt. Auch die steigende Anzahl an älteren Arbeitnehmern trägt dazu bei, da sie häufiger krankheitsbedingt ausfallen.

Durchschnittlich 19,5 Tage pro Jahr krankgeschrieben

Doch wie viele Tage sind es im Jahr im Schnitt? Eine aktuelle Studie der Allianz Krankenkasse zeigt, dass Beschäftigte im Durchschnitt 19,5 Tage krankgeschrieben sind.

Laut einer Studie der Allianz Krankenkasse fällt ein Angestellter pro Jahr im Durchschnitt 19,5 Tage wegen Krankheit aus. Allerdings unterscheiden sich die Werte je nach Beruf deutlich. So fällt der Dienstleistungssektor mit durchschnittlich 22,6 Tagen am häufigsten aus, während Beschäftigte im produzierenden Gewerbe mit nur 13,3 Tagen deutlich seltener fehlen. Grund für die Unterschiede ist oft eine anstrengende Tätigkeit oder ein hoher Stressfaktor. Auch die psychische Belastung kann ein Grund dafür sein, dass sich Menschen krankschreiben lassen. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter auf mentaler Ebene unterstützen, um Ausfallzeiten zu reduzieren.

Kurze Erkrankung? Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch ohne Krankenschein

Du bist krank und hast nur 3 Tage Zeit, aber keinen Krankenschein? Dann kommt das Entgeltfortzahlungsgesetz auf dich zu. Dieses besagt, dass du in diesem Fall Anspruch auf dein Gehalt hast. Anders als bei längeren Krankheitsfällen, gibt es bei kurzen Erkrankungen wie einer 3-tägigen Krankmeldung keine Begrenzung dafür, wie oft dieser im Jahr möglich ist. In manchen Arbeitsverträgen kann es jedoch vereinbart sein, dass ein Krankenschein vorliegen muss. Hier solltest du vorher unbedingt nachschauen.

 Anzahl krankmeldungstage in Ausbildung

Krankheitsmuster erkennen: Was Unternehmer bei Fehltagen von Mitarbeitern beachten müssen

Du als Unternehmer musst bei deinen Mitarbeitern mit Vorsicht agieren, wenn es um Fehltage geht. Es ist akzeptabel, dass jemand 30 Tage im Jahr krank ist. Sollte es jedoch mehrere Jahre hintereinander dazu kommen, dass ein Mitarbeiter mehr als 6 Wochen fehlt, ist das nicht immer akzeptabel. Dies kann unter Umständen die Produktivität und die Motivation der anderen Mitarbeiter mindern, wodurch es zu einem negativen Arbeitsklima kommen kann. Wenn du als Unternehmer also merkst, dass ein Mitarbeiter häufiger als üblich krank ist, ist es ratsam, schnellstmöglich ein Gespräch mit ihm zu führen, um herauszufinden, woran es liegt. Gemeinsam könnt ihr nach einer Lösung suchen, damit der Mitarbeiter wieder regelmäßig zur Arbeit erscheint.

Prüfung ablegen: Dreijährige Ausbildung und 220 Arbeitstage

Du hast eine dreijährige Ausbildung und möchtest die Prüfung ablegen? Dann musst Du wissen, dass das Jahr 220 Arbeitstage hat. Damit Du die Prüfung ablegen kannst, musst Du 2,5 Jahre lang ausgebildet werden. Das bedeutet, dass bei einer dreijährigen Ausbildung 10 Prozent der Arbeitstage, also 55 Tage, als Fehltage der Handelskammer ohne weitere Prüfung toleriert werden. Dabei sind Urlaubstage nicht mit eingerechnet.

Vermeide mehr als 3 unentschuldigte Fehltage: Folge der Mahnung!

Du hast drei unentschuldigte Fehltage – auch wenn diese nicht aufeinander folgen – und daraufhin erhältst Du eine schriftliche Mahnung von Deinem Klassenlehrer oder der Schulverwaltung. Du solltest also aufpassen, dass Du nicht mehr als drei Tage ohne Entschuldigung fehlst, denn dann kann es sein, dass Du eine zweite Mahnung erhältst. Es ist also wichtig, dass du Deinen Unterricht regelmäßig besuchst.

Krankengeld nach sechs Wochen: So bekommst du es schnell!

Falls du länger als sechs Wochen krank bist, dann bekommst du deine Ausbildungsvergütung leider nicht mehr von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Stattdessen bekommst du dann ein Krankengeld von deiner Krankenkasse. Es ist also wichtig, dass du deiner Krankenkasse möglichst schnell Bescheid gibst, damit du dein Krankengeld so bald wie möglich bekommst. Deine Krankenkasse wird dich auch darüber informieren, wie lange du Krankengeld bekommst und welche Unterlagen du dafür benötigst. Sei also nicht zögerlich, sondern informiere deine Krankenkasse, damit du dein Krankengeld möglichst früh erhältst.

Ausbildung beenden? 12-15 Wochen Fehlzeiten erlaubt!

Du hast Probleme, die Ausbildung zu beenden? Kein Grund zur Sorge! Grundsätzlich darfst du in deiner Ausbildung 12-15 Wochen fehlen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Diese 10%-Regel ist eine Faustregel, kein Gesetz. Aber es ist natürlich auch möglich, dass Ausnahmeregelungen zugelassen werden. Wenn du also mehr als die erlaubten 10% Fehlzeiten hast, wende dich an deinen Ausbilder und erkundige dich nach den Möglichkeiten. Eventuell kann man eine Lösung finden und du kannst deine Ausbildung dennoch erfolgreich beenden.

Ausbildung: Wie viele Fehlzeiten sind erlaubt?

Du hast eine Ausbildung begonnen und fragst Dich, wie viele Fehlzeiten Du Dir leisten kannst? Grundsätzlich gilt, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Diese 10% entsprechen in der Regel zwischen 12 und 15 Wochen. Aber Achtung: Das ist kein Gesetz, sondern nur eine Faustregel. Deshalb kann es im Einzelfall durchaus Ausnahmeregelungen geben. Es lohnt sich also, sich bei Deinem Ausbildungsbetrieb zu erkundigen, welche Regelungen gelten.

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Krankheit als Lehrling: Kann das zur Kündigung führen?

Kann häufige oder lange Krankheit zur Kündigung führen? Ja, denn wenn du als Lehrling selbstverschuldet krank bist, besteht die Möglichkeit, dass dein Lehrbetrieb den Lehrlingsvertrag auflöst. Allerdings solltest du als Lehrling nicht versuchen, deine Krankheit zu verheimlichen oder sie zu verschleiern. Es ist wichtig, dass du deinen Lehrbetrieb über deine Krankheit informierst und auch mit ihm zusammenarbeitest, um Lösungen zu finden. Wenn du erkrankst, solltest du dich schonen und nichts tun, was deiner Gesundheit schadet. Außerdem ist es ratsam, dein Arztgespräch zu dokumentieren und eine Kopie an deinen Lehrbetrieb zu schicken. So kannst du belegen, dass du krank bist und dein Lehrbetrieb kann einschätzen, wie lange du wahrscheinlich ausfallen wirst.

Kündigung nach Krankheitsabwesenheit – Rechte und Pflichten kennen

Du hast sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt gefehlt und jetzt befürchtest Du, dass Dein Arbeitgeber Dich kündigt? Dann ist es wichtig, dass Du Dir einige Dinge bewusst machst. Ein solcher Zeitraum kann zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen führen, die dann zur Kündigung durch den Arbeitgeber berechtigen. Allerdings muss der Arbeitgeber stets einige formaljuristische Grundsätze einhalten. Zunächst sollte er Dich über die Kündigung informieren und Dir eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Außerdem muss er Dir eine Begründung für die Kündigung mitteilen. Darüber hinaus musst Du als Arbeitnehmer auch einige Rechte kennen, z.B. das Recht auf eine Abfindung. Es lohnt sich also, sich über mögliche Konsequenzen und Rechte zu informieren.

Solltest du deine Ausbildung kündigen? Überlege es dir gut!

Du hast eine Ausbildung begonnen, doch jetzt machst du dir Gedanken darüber, ob du sie abbrechen solltest? Dann solltest du dir gut überlegen, ob du die Kündigung wirklich in Betracht ziehst. Denn knapp jeder vierte Azubi bricht seine Ausbildung vorzeitig ab und kündigt das Ausbildungsverhältnis. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Kündigung während der Ausbildung führen können, wie zum Beispiel fehlende Motivation, falsche Erwartungen oder Probleme mit den Kollegen. Aber auch der Arbeitgeber kann entscheiden, die Ausbildung vorzeitig zu beenden.

Es ist also wichtig, dass du dir gut überlegst, ob du deine Ausbildung beenden möchtest. Einige Gründe, die zur Kündigung führen können, können auch anders gelöst werden, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zum Beispiel kannst du mit dem Ausbilder oder anderen Kollegen sprechen, um Probleme zu lösen oder deine Motivation zu steigern. Oft kann auch ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes die richtige Lösung sein. Suche also nach Alternativen, bevor du dich für eine Kündigung entscheidest.

Azubi wissen: Gründe, aus denen Ausbilder kündigen können

Du als Azubi musst dir im Klaren sein, dass dein Ausbilder dir nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen kann. Ein solcher Grund kann zum Beispiel sein, dass deine Ausbildung durch dein Verhalten gefährdet wird. Oder aber es gibt sonstige Umstände, die es für deinen Arbeitgeber unzumutbar machen, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. So kann es beispielsweise sein, dass du regelmäßig deine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigst, deine Ausbildungsziele nicht erfüllst, dein Verhalten deinem Ausbilder gegenüber nicht angemessen ist oder du wiederholt Pflichten verletzt. Es ist also wichtig, dass du alles dafür tust, dass du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst.

Auszubildender krank: So vermeidest du Kündigung!

Du als Auszubildender bist in einer schwierigen Lage, wenn du krank wirst. Zwar kannst du dir nicht vorwerfen lassen, dass du krank bist, aber manche Ausbildungsbetriebe sehen das anders. Wenn du länger als ein paar Tage ausfällst, kann es durchaus sein, dass dein Ausbilder dir eine Abmahnung schickt. Gleiches gilt, wenn du mehrmals unentschuldigt fehlst oder der Verdacht besteht, dass du die Krankheit nur vorgetäuscht hast. In solchen Fällen kann dein Ausbildungsbetrieb dich sogar fristlos kündigen. Deshalb solltest du, so bald du krank wirst, deinen Ausbilder informieren. Auch wenn du einmal unentschuldigt fehlst, ist es wichtig, dass du dich über die Gründe erklärst und deinen Ausbilder um Entschuldigung bittest. Nur so kannst du einer Kündigung vorbeugen.

Zulassung zur mündlichen Prüfung: Berichtshefte/Ausbildungsnachweise einreichen

Bei der Zulassung zur mündlichen Prüfung ist es unerlässlich, Berichtshefte/Ausbildungsnachweise einzureichen. Diese können bei der Anmeldung durch den Prüfungsanmelder oder aber auch durch den Prüfling selbst beigefügt werden. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen über den Prüfling in die Berichtshefte/Ausbildungsnachweise aufgenommen werden, damit eine gründliche Prüfung möglich ist. Du musst sie also nicht unbedingt zur mündlichen Prüfung mitbringen, aber sie als Nachweis zur Anmeldung einreichen.

Ausbildung verlängern: Recht auf Wiederholungsprüfung nutzen

Wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast, hast Du das Recht darauf, dass Dein Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird. Allerdings darf die Verlängerung höchstens ein Jahr betragen. Wenn Du also Deine Ausbildung verlängern möchtest, solltest Du das unbedingt mit Deinem Ausbilder besprechen. Er kann Dich über weitere Schritte informieren und Dir helfen, Deine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

Kosten eines Fehltags pro Mitarbeiter: 400 – 750 €

Du hast sicher schon gehört, dass ein Fehltag pro Mitarbeiter teuer ist. Aber wie teuer genau? Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt zum Beispiel Tabellen und Aussagen, die besagen, dass ein Krankheitstag zwischen 400 – 500 € pro Mitarbeiter kosten kann. Manchmal wird sogar eine Berechnung mit 750 € pro Fehltag aufgestellt. Doch wie lässt sich das konkret beziffern? Man muss dazu die Kosten für Lohnfortzahlung, Ersatzarbeitskraft und Produktivitätsverluste berücksichtigen. Letztere sind ggf. die höchsten Kosten, da sie sich aufgrund von Stillstand und nicht erbrachter Leistung ergeben. Zusätzlich sind auch noch die Kosten für die Verwaltung der Abwesenheit oder für Arztbesuche zu berücksichtigen. Alles in allem kann man sagen, dass ein Fehltag pro Mitarbeiter teuer ist.

Ausbildung vorzeitig beenden: Rechtliche Bestimmungen beachten

Du kannst dein Ausbildungsverhältnis jederzeit, ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, beenden. Das gilt sowohl für dich als auch für deinen Ausbildungsbetrieb. Dafür musst du eine schriftliche Kündigung aussprechen. Dabei gibt es keine speziellen Vorschriften, du musst keine Gründe angeben, warum du deine Ausbildung nicht zu Ende bringst. In jedem Fall ist es wichtig, dass du dich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen hältst. So ist es zum Beispiel möglich, dass dein Ausbildungsbetrieb dir eine Abfindung zahlt, wenn du deine Ausbildung vorzeitig beendest.

Auszubildender krankgeschrieben? Erfahre Deine Rechte!

Du bist als Auszubildender krankgeschrieben? Dann erhältst Du deine Ausbildungsvergütung bis zu einer Dauer von sechs Wochen weitergezahlt. Wichtig hierbei ist, dass die ersten vier Wochen ohne Entgeltfortzahlung sind. Diese Wartezeit musst Du also aussitzen. Wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, kannst Du einen Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse stellen. Es lohnt sich aber auch, einmal bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzufragen, ob Dir auch hier ein finanzieller Ausgleich zusteht.

Fazit

In der Regel gilt, dass du in deiner Ausbildung maximal sechs Tage krank sein darfst. Wenn du länger als sechs Tage krank bist, musst du ein ärztliches Attest vorlegen, um weiterhin Krankengeld zu bekommen. Wenn du mehr als sechs Tage krank bist, muss dein Arbeitgeber entscheiden, ob er dir deine Ausbildungszeit verlängert oder ob du deine Ausbildung wiederholen musst.

Du siehst also, dass es wichtig ist, sich in der Ausbildung an die Regeln zu halten, wenn es um den Krankenstand geht. Wenn du mehr als die erlaubten Tage krank bist, kann das deine Ausbildung beeinträchtigen. Also sei nicht zu faul, dich gesund zu halten!

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