Wie viele Krankentage sind für Kinder erlaubt? Alles, was du wissen musst

Anzahl Kinderkrankentage

Hey, du! Hast du dich schon mal gefragt, wie viele Kinderkrankentage du pro Jahr beantragen kannst? Es gibt viele Regeln, die du beachten musst, wenn du dein Kind krank melden möchtest. In diesem Artikel erfährst du, was du alles beachten musst und wie viele Tage du pro Jahr beantragen kannst. Lass uns also loslegen und herausfinden, wie viele Kinderkrankentage du beantragen kannst!

Das kommt ganz darauf an, in welchem Bundesland du wohnst. In einigen Bundesländern sind es 10 Tage pro Jahr, in anderen sogar mehr. Du solltest dir am besten bei deiner Schule erkundigen, wie viele Krankheitstage dein Kind pro Jahr hat.

Krankenversicherte Eltern: Anspruch auf 30-60 Kinderkrankentage/Jahr

Du hast als gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf maximal 30 bzw. 60 Kinderkrankentage pro Jahr. 2022 und 2023 stehen Dir pro gesetzlich krankenversichertem Kind jeweils 30 Tage zur Verfügung, wenn Du alleinerziehend bist, sogar 60 Tage. Diese Tage kannst Du nutzen, um Dein krankes Kind zu betreuen, ohne dass Du Deinen Job aufgeben musst. Falls Du ein Elternteil bist, das normalerweise arbeitet, kannst Du somit auf Dein Einkommen zurückgreifen, während Du dich um Dein Kind kümmerst. Bitte beachte, dass Dir nur die Tage zustehen, die Dein Arbeitgeber nicht erstattet.

Krankenkasse übernimmt 90% Kosten bei Pflege kranken Kindes

Du erhältst laut § 45 Abs 2 SGB V von der Krankenkasse 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn du dein krankes Kind gepflegt hast. Zum Beispiel, wenn du pro Tag 90 Euro netto verdienst, erhältst du für einen Tag, an dem du dein Kind gepflegt hast, 81 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit dieser Geldleistung kannst du deine aufkommenden Kosten und andere Ausgaben decken, die durch die Pflege deines Kindes entstehen.

Gesetzlich Versicherte: 2023 Anspruch auf bis zu 65 Tage Kinderkrankengeld

Du bist Elternteil und gesetzlich versichert? Dann hast Du 2023 Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Das bedeutet, wenn Du mehrere Kinder hast, kannst Du insgesamt bis zu 65 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Als Alleinerziehende hast Du sogar Anspruch auf doppelt so viel: In dem Fall kannst Du pro Kind bis zu 60 Arbeitstage geltend machen und insgesamt bis zu 130 Tage.

Elternzeit für Paare und Alleinerziehende: bis zu 130 Tage

Du hast als Paar oder Alleinerziehende mit zwei Kindern Anspruch auf bis zu 120 Tage Elternzeit. Wenn Du mehr als zwei Kinder hast, kannst Du sogar bis zu 130 Tage Elternzeit beantragen. Damit kannst Du Deine Familie optimal unterstützen und Dir ausreichend Zeit für Deine Kinder nehmen. Wie genau Du die Elternzeit beantragst, erfährst Du beim zuständigen Arbeitsamt oder Deiner Krankenkasse.

 Anzahl der Tage, an denen ein Kind krank war

Kinderkrankengeld: Bis zu 90% des Nettolohns & 30 Tage für Eltern

Du möchtest dein Kind betreuen, wenn es krank ist? Dann ist das Kinderkrankengeld genau das Richtige für dich! Es beträgt bis zu 90 Prozent des Nettolohns und unter bestimmten Voraussetzungen sogar 100 Prozent. Damit kannst du dein Kind optimal versorgen und musst dir keine Sorgen um dein Einkommen machen. Ab 2022 stehen Elternteilen sogar 30 Tage pro Kind zur Verfügung, die für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden können. Auch wenn du also länger als einen Tag bei deinem Kind sein musst, ist gesorgt. Diese Zeit kannst du dann auch ganz flexibel aufteilen und bekommst trotzdem dein Kinderkrankengeld. Also, mach dir keine Sorgen und nutze dein Recht auf Kinderkrankengeld!

Kinderkrankentage 2023: 30 Tage pro Kind beantragen

Auch im Jahr 2023 gibt es weiterhin tolle Neuigkeiten für Eltern: Es stehen weitere Kinderkrankentage zur Verfügung. Damit kannst Du als gesetzlich versichertes Elternteil pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen – bei mehreren Kindern sind es sogar insgesamt 65 Tage. So hast Du mehr Zeit, Deine kranken Kinder zu versorgen und kannst eine wichtige Auszeit nehmen. Damit Du jedoch für die Anträge die richtigen Unterlagen zusammenstellen kannst, solltest Du Dich unbedingt bei Deiner Krankenkasse informieren. So kannst Du sicher sein, dass Deine Anträge auch wirklich bearbeitet werden.

Krankes Kind: So vermeidest Du Abmahnung oder Kündigung

Du hast die Kind-Krank-Tage aufgebraucht und willst trotzdem zuhause bleiben, weil dein Kind noch krank ist? Dann solltest du dir das gut überlegen! Denn wenn du einfach zu Hause bleibst, riskierst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Auch das sich selbst arbeitsunfähig schreiben zu lassen, ist keine gute Idee. Du solltest also lieber mit deinem Arbeitgeber sprechen und dich über weitere Möglichkeiten informieren, wie du dein Kind während seiner Krankheit betreuen kannst.

Achtung: Wenn Kinderkranktage aufgebraucht sind, sprich mit deinem Arbeitgeber!

Du musst aufpassen, wenn die Kind-Krank-Tage aufgebraucht sind. Es bringt nichts, einfach so zu Hause zu bleiben oder dich selbst arbeitsunfähig zu schreiben, obwohl nur dein Kind krank ist. Denn so riskierst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Wenn du dich also in einer solchen Situation befindest, solltest du besser zuerst mit deinem Arbeitgeber sprechen. Erkläre deine Situation und sage ihm, dass du dein Kind nicht alleine lassen möchtest. Auf diese Weise ist es vielleicht möglich, eine Lösung zu finden.

Anspruch auf bis zu 65 Kinderkrankentage pro Elternteil

Du als Elternteil hast Anspruch auf bis zu 30 Kinderkrankentage für jedes deiner Kinder im Jahr. Wenn du zwei Kinder hast, kommst du auf 60 Tage insgesamt. Ab drei Kindern ist der Anspruch dann auf 65 Tage pro Elternteil gedeckelt. Somit hast du die Möglichkeit, dich um deine kranken Kinder zu kümmern und gleichzeitig deine berufliche Verantwortung nicht aus den Augen zu verlieren.

Gesetzlich Versicherte: Ab April 2023 Kinderkrankengeld bei Mehrlingsgeburten

Ab April 2023 kannst Du, wenn Du gesetzlich versichert bist, pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen – bei mehreren Kindern sind das maximal 65 Tage. Hast Du mehrere Kinder und bist Alleinerziehend, dann stehen Dir sogar 60 Tage pro Kind zu, insgesamt also maximal 130 Tage. Wenn Du also eines Deiner Kinder mal krankheitsbedingt aus dem Alltagstreiben nehmen musst, kannst Du Dir damit etwas Erholung gönnen.

 zahl der kinderkrankheitstage

Kinderkrankengeld: 100% Entgelt, max. 116,38 Euro/Tag (2023)

Falls du in den vergangenen 12 Monaten deinen Mitarbeitern einmalige Zahlungen geleistet hast, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, dann beträgt das Kinderkrankengeld 100% des entgangenen Nettoentgelts. Allerdings ist die Höhe des Kinderkrankengelds pro Tag auf 116,38 Euro (für das Jahr 2023) begrenzt. Diese Obergrenze gilt auch, wenn du mehr als einmalige Zahlungen geleistet hast. Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass das Kinderkrankengeld nicht auf andere Leistungen wie Lohnfortzahlung angerechnet wird.

Kinderpflegekrankengeld: 6 Wochen im Jahr, direkt an Eltern

Du als Arbeitgeber musst das Entgelt natürlich weiterhin zahlen, wenn eines Deiner Kinder plötzlich krank wird und Du deshalb nicht zur Arbeit kannst. Wurde dieser Anspruch im Vertrag ausgeschlossen, springt die Krankenkasse ein und zahlt das Kinderpflegekrankengeld. Allerdings musst Du dann auf einige Ansprüche verzichten, die sonst üblich sind. Zum Beispiel kann das Kinderpflegekrankengeld nur für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr gezahlt werden und das Geld wird nur direkt an den Elternteil bezahlt, der zu Hause bleibt.

Betreue dein krankes Kind ohne Jobverlust

Du musst nicht befürchten, dass du deinen Job verlierst, nur weil du dein krankes Kind betreuen musst. Für deinen Arbeitgeber ist es kein Grund dich zu kündigen. Es sei denn, es gibt einen anderen triftigen Grund. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nachweisen können. Sollte es Streitigkeiten geben, kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, die dich in solchen Fällen unterstützen kann.

Krankes Kind? Informiere Deinen Arbeitgeber!

Du hast ein krankes Kind und bist als Arbeitnehmer? Dann solltest Du zuerst deinen Arbeitgeber informieren. Denn dieser muss immer über Deine Abwesenheit informiert werden. Ohne eine Info hast Du nämlich keine Entschuldigung, auf die Du Dich berufen kannst. Wenn Du deinen Arbeitgeber nicht informierst, kann er Dich abmahnen. Wiederholt sich das Ereignis, kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung folgen. Also sorge immer dafür, dass Dein Arbeitgeber rechtzeitig über Deine Abwesenheit informiert ist. So kannst Du unangenehmen Konsequenzen vorbeugen.

Krankes Kind: Wichtig zum Arzt gehen & Corona-Verdacht prüfen

Wenn Dein Kind krank ist, kann es eine echte Herausforderung sein, es zum Arzt zu schicken. Aber wenn es erkrankt ist, dann ist es wichtig, dass Du mit Deinem Kind zum Arzt gehst, um sicherzustellen, dass es die bestmögliche Behandlung erhält. Auch wenn es sich nur um einen leichten Infekt handelt, ist es ratsam, dass Du mit Deinem Kind zum Arzt gehst. Auf diese Weise kannst Du ein Attest erhalten, das Du für die Freistellung von der Arbeit benötigst. Ruf vorher beim Arzt an, wenn es einen Verdacht auf eine Corona-Erkrankung gibt. So kannst Du sicherstellen, dass Du und Dein Kind auf der sicheren Seite sind.

Asthma? Pfeifender Atem? Geh zum Arzt!

Du hast häufig Husten und pfeifenden Atem nach besonderen Belastungen? Dann könnte es sein, dass du an Asthma erkrankt bist. Es ist wichtig, dass du bei andauernden Beschwerden unbedingt einen Arzt aufsuchst und einen Allergietest machen lässt. Asthma kann zu Bronchitis oder einer Lungenentzündung führen. Deshalb solltest du immer auf deine Atemwege achten und nicht zu lange warten, bis du einen Arzt aufsuchst!

Erkältungen bei Babys und Kleinkindern: Abwehrkräfte stärken

Du hast es sicher schon mal erlebt: Dein Baby oder Kleinkind bekommt mal wieder eine Erkältung. Während Erwachsene im Schnitt 3 bis 4 Infekte pro Jahr erleben, sind es bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu zwölf. Dies liegt vor allem daran, dass Kinder mit einem noch unreifen Immunsystem geboren werden und so anfälliger für Krankheitserreger sind. Da sie noch nicht wissen, wie sie sich vor Viren und Bakterien schützen können, verschlimmert sich die Situation oftmals. Deshalb ist es wichtig, auf eine gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und genug Schlaf zu achten, um die Abwehrkräfte Deines Babys oder Kleinkinds zu stärken.

Freigestellt bei Erkrankung des Kindes: Mainzer Richter klären Rechte auf

Du hast ein Problem, weil dein Kind erkrankt ist und du es betreuen musst? Dann musst du dir keine Sorgen machen. Die Mainzer Richter haben klar gemacht, dass du bei einem solchen Fall auf jeden Fall von der Arbeit freigestellt werden musst. Falls dein Arbeitgeber dir dieses Recht verweigert, kannst du eigenmächtig zu Hause bleiben. Sollte dein Arbeitgeber daraufhin deine Kündigung aussprechen, ist diese unwirksam. Also keine Angst!

Alleinerziehende Eltern: 20 Arbeitstage Freistellung für kranke Kinder

Du als berufstätiges alleinerziehendes Elternteil hast pro Kalenderjahr die Möglichkeit, insgesamt 20 Arbeitstage für die Pflege Deines kranken Kindes unter zwölf Jahren von der Arbeit freigestellt zu bekommen. Diese Freistellung musst Du jedoch schriftlich bei Deinem Arbeitgeber beantragen und ist nur gültig, wenn Dein Kind wirklich krank ist und ein ärztliches Attest vorliegt. Mit der Freistellung hast Du die Möglichkeit, Dein Kind zu Hause zu pflegen und zu betreuen, während Du gleichzeitig Deinen Beruf ausübst. Allerdings musst Du auch darauf achten, dass die 20 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres aufgebraucht werden.

Krankheitstage vermeiden: Arbeitnehmerrechte kennen & Rechtsberatung nutzen

Wenn Du als Arbeitnehmer öfter als 30 Tage pro Jahr krank bist, besteht die Gefahr, dass Dein Arbeitgeber Dich kündigt. Doch nicht nur kurzfristige Erkrankungen, sondern auch dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit können dazu führen, dass Dein Arbeitgeber Dich entlässt. Daher solltest Du Dich stets bemühen, Krankheitstage zu vermeiden. Sollte das jedoch nicht möglich sein, ist es wichtig, dass Du Dich frühzeitig über Deine Rechte informierst und Dich, falls nötig, von einem Rechtsanwalt beraten lässt. Eine solche Beratung kann Dir helfen, mögliche Konsequenzen abzuschwächen und eine Kündigung zu vermeiden.

Fazit

Es kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst. In manchen Bundesländern gibt es keine festgelegte Anzahl von Krankheitstagen für Kinder. Du solltest dich daher am besten bei deinem Arbeitgeber oder deiner Schule erkundigen, damit du weißt, ob es bestimmte Regeln gibt.

Insgesamt haben wir gesehen, dass es schwer ist, die genaue Anzahl von Kindern zu bestimmen, die krankheitsbedingt fehlen. Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder unterstützen, indem sie ihnen helfen, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Schule und Krankheitszeiten zu finden. Daher schließen wir, dass Eltern und Lehrer zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es benötigt, und dass ein gesundes Gleichgewicht zwischen Schule und Krankheit erreicht wird.

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